RIW Medientouristik GmbH
Reise- und Zahlungsbedingungen:
Bitte lesen Sie diese Reise- und Zahlungsbedingungen bevor Sie eine
Reise buchen, denn sie werden Bestandteil des abgeschlossenen Reisevertrages.
1 Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie RIW Medientouristik den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung
mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der
Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern
er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter
zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich
nach Vertragsschluss werden wir Ihnen die Reisebestätigung aushändigen.
1.4 Weicht unsere Annahmeerklärung von Ihrer Anmeldung ab, so liegt
hierin ein neues Angebot von RIW. Wir halten uns an dieses Angebot
10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme
erklären.
2 Bezahlung
2.1 Mit Vertragsabschluss und gegen Aushändigung des Sicherungsscheines
wird eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Gesamtreisepreises fällig.
Die Prämie für eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung leisten
Sie bitte mit Ihrer Anzahlung.
2.2 Die Restzahlung ist, wenn nicht anders vereinbart, bis 4 Wochen
vor Reiseantritt zu leisten. Die teilweise und/oder vollständige
Zahlung darf nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines erfolgen.
Der verbindliche Preis für Ihre gebuchte Reise steht in Ihrer Reisebestätigung/Rechnung.
2.3 Die Reiseunterlagen werden erst nach vollständigem Zahlungseingang
bei uns ausgehändigt bzw. versandt.
3 Leistungen und Preise
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den
Reise- und Leistungsbeschreibungen der RIW Medien- touristik und
aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Vereinbarung.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern,
bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung. Vermittler sind nicht
zur Abgabe von Zusagen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten ermächtigt.
4 Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet
sind. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen
eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten,
soweit wir dazu in der Lage sind.
4.2 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung
bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder
der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren
oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse,
in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz
auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und
dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle
einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich davon
in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt
sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im
Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus
unserem Angebot anzubieten. Unverzüglich nach unserer Erklärung
über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung müssen Sie
diese Rechte bei uns geltend machen.
5. Rücktritt, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Sollten Sie von der gebuchten Reise zurücktreten, können
wir als Ersatz eine Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen
und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes
werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.
Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen,
dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden
ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
5.2 In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen
sollte die Rücktrittserklärung schriftlich erfolgen. Maßgebend für
den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung
bei uns.
5.3 Die Höhe der Rücktrittspauschalen für (Einzel- und Gruppenreisende)
für Flugpauschalreisen, Kreuzfahrten und Eisenbahnfahrten, Rundreisen
und Eigenanreise gliedert sich, sofern nicht anders angegeben, wie
folgt:bis 30 Tage vor Reiseantritt 15 %ab 29. Tag bis 22. Tag vor
Reiseantritt 30% ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 50
%ab 14. Tag bis 08. Tag vor Reiseantritt 75% ab 07. Tag bis 01 Tag
vor Reiseantritt 90 %am Tag der Abreise 100 %
5.4 Gebühren für bereits beantragte Visa und Eintrittskarten für
Konzerte und sonstige Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht erstattbar.
Ausflüge Erstattungen für gebuchte und vor Ort stornierte bzw. nicht
in Anspruch genommene Ausflüge können nicht gewährt werden.
5.5 UmbuchungUmbuchungen von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft
oder Beförderungsart sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom
Reisevertrag (Storno) zu den o.a. Bedingungen und nachfolgender
Neubuchung, sofern verfügbar, möglich.Bei geringfügigen Änderungen
(z.B. Abreiseort) bis 30 Tage vor Reiseantritt, berechnen wir eine
Bearbeitungsgebühr Gebühr in Höhe von u 26,- pro Person. Bei Änderungen
ab 30 Tage vor Reiseantritt werden die entsprechend anfallenden
Kosten z.B. für Neuausstellung der Reiseunterlagen in Rechnung gestellt.
5.6 Bis zum Reiseantritt können Sie verlangen, dass an Ihrer Stelle
ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den
besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt (z.B. wenn das Gruppenvisum
bereits eingeholt wurde) oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in
den Vertrag ein, so haften er und Sie uns gegenüber als Gesamtschuldner
für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden
Mehrkosten.
6 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch,
so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten
Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich
um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung
gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a. ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung
der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn
er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten
wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert
der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen,
die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern
gut gebrachten Beträge.b. bis zu zwei Wochen vor Reiseantritt bei
Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten
Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende
Reise oder fakultativ gebuchte Leistung auf eine Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich
nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise
hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung
unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt
ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.c. bis 4 Wochen vor
Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass uns im Falle
der Durchführung der Reise entstehende Kosten eine Überschreitung
der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten
würde, es sei denn, wir haben die dazuführenden Gründe zu vertreten.
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Reisende
den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
8 Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
8.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung
vor Reisebeginn aus vorgenannten Gründen erhalten Sie den gezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
8.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise,
kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden.
In diesem Fall werden wir die infolge der Aufhebung des Vertrages
notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere werden Sie, falls der
Vertrag die Rückbeförderung vorsah, zurückgeführt. Wird der Vertrag
gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung
der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen.
8.3 Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden
die Mehrkosten für die Rückbeförderung von Ihnen und uns je zur
Hälfte getragen. Im übrigen gehen Mehrkosten zu Ihren Lasten.
9 Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Wir haften als Reiseveranstalter für - die gewissenhafte Reisevorbereitung
und -abwicklung,- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,-
die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen, sofern wir nicht gemäß
Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung erklärt haben,- die ordnungsgemäße
Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.- ein Verschulden
der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
9.2 Wird eine Beförderung im Linienverkehr (z.B. Flug, Schiff, Eisenbahn
etc.) erbracht und hierfür ein Beförderungsausweis des Beförderungsunternehmens
ausgestellt, werden wir insoweit lediglich vermittelnd tätig. Wir
haften als Vermittler daher nicht für die Nichterbringung oder Schlechterfüllung
dieser Leistung. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und als solche gekennzeichnet
sind, haften wir nicht. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem
Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, die wir
Ihnen auf Wunsch zugänglich machen.
10 Gewährleistung
10.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende
Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen
Leistungspflicht - der Mitwirkung des Reisenden. Deshalb ist der
Reisende verpflichtet alles ihm Zumutbare zu tun, um einer Behebung
der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst
gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Der Reisende ist insbesondere
verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich (vor Ort) anzuzeigen.
Wir können die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen,
dass wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen.
10.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise
können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen
(Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft
unterlassen, den Mangel rechtzeitig anzuzeigen.
10.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist
keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
den Reisevertrag schriftlich kündigen. Der Bestimmung einer Frist
für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich
ist. Der Reisende schuldet uns dann den auf die in Anspruch genommenen
Leistungen anfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen
für ihn nicht völlig wertlos waren.
10.4 Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise
beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
11 Beschränkung der Haftung; Verjährung
11.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt
soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
durch uns herbeigeführt wird oder soweit der Eintritt des Schadens
durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde.
11.2 Deliktische HaftungsbeschränkungSchadenersatzansprüche uns
gegenüber aus unerlaubter Handlung sind, soweit ein Schaden des
Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt
wurde, bei Sachschäden auf € 4.100,- beschränkt; übersteigt der
dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden
auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen
gelten jeweils je Kunde und Reise.
11.3 Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die
als Fremdleistungen bei einer unserer örtlichen Agenturen oder bei
einem anderen Vermittler gebucht werden (z. B. Bustransfer, Ausflüge,
Theater-, Konzert-, Kongressveranstaltungen etc.) haften wir nicht.
11.4 Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt
oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die
von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur
unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht
werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist.
11.5. Der Reisende ist im Übrigen verpflichtet, die ihm ausgehändigten
Reiseunterlagen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und sorgfältig
aufzubewahren.
11.6 Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen
Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen
des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.
11.7 Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb
eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende schriftlich
bei der RIW Medientouristik geltend machen. Für die Einhaltung der
Frist ist dann das Datum des Posteingangsstempels entscheidend.
Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend
machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden
gehindert waren.
11.8 Diese Ansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - verjähren
nach den §§ 651 c bis 651 f BGB in einem Jahr. Die Verjährung beginnt
mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben
Verhandlungen zwischen dem Reisenden und uns über den Anspruch oder
die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt,
bis der Reisende oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung
ein.
12 Mitwirkungspflicht
12.1 Beachten Sie bitte, dass Sie bei eventuell auftretenden
Leistungsstörungen verpflichtet sind, im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.
12.2 Sollten Sie Beanstandungen haben, die im Zusammenhang mit dem
von uns zu erbringenden Reiseleistungen stehen, so sind Sie verpflichtet,
sich sofort an unsere örtliche Agentur-Reiseleitung zu wenden (siehe
Reiseunterlagen); diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern
dies möglich ist. Sofern Sie es schuldhaft unterlassen, einen Mangel
anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
12.3 Unsere örtliche Agentur-Reiseleitung ist nicht befugt, Beanstandungen
zu bestätigen bzw. Ansprüche anzuerkennen.
13 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1 Wir unterrichten Sie vor Reiseantritt über Bestimmungen von
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle
Änderungen. Unsere Informationen gelten ausschließlich für Bürger
der Bundesrepublik Deutschland. Für Angehörige anderer Staaten gibt
das zuständige Konsulat Auskunft.
13.2 Wir haften nicht für rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn
Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die
Verzögerung von uns zu vertreten ist.
13.3 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Reisende sich
rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen
informieren sollte. Ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und
anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen
insbesondere von den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen
Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten
oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
13.4 Bitte beachten Sie, dass Sie für die Einhaltung aller für Ihre
Reise erforderlichen Formalitäten und Vorschriften selbst verantwortlich
sind. Alle Nachteile, insbesondere auch die Zahlung von Rücktrittskosten,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen
zu Lasten des Reisenden, ausgenommen wenn sie durch eine Falsch-
oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
14 Reiseversicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen
Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie einer Reise-Krankenversicherung
bzw. eines Komplettschutz-Paketes.
15 Allgemeine Bestimmungen
15.1 Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden. Druckfehler
vorbehalten!
15.2 Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
15.3 Der Reisende kann den Veranstalter nur an seinem Sitz, Taunusstein,
verklagen.
Veranstalter: RIW Medientouristik GmbH, Scheidertalstr. 40, 65232
Taunusstein

